CSRD 2025: Aufschub der Nachhaltigkeitsberichtspflicht – Was ist der aktuelle Stand? 

BI2run - CSRD aktueller Stand

Herbst 2025: Ein CFO atmet erleichtert auf. Die EU hat die gefürchtete Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) für sein Unternehmen verschoben. Endlich mehr Zeit, doch ist das wirklich ein Grund, sich zurückzulehnen? Blickt man in die Unternehmen, mischen sich dieser Tage Erleichterung und Unsicherheit. Einerseits hat die EU die ESG-Reporting-Pflicht für viele Firmen nach hinten verschoben – ein Aufschub, der CFOs und Nachhaltigkeitsmanager:innen kurz aufatmen lässt.

Andererseits bleibt die Frage: Ist das Problem damit gelöst? Die Antwort: keineswegs. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zwar vertagt, aber nicht aufgehoben. Im Gegenteil – jetzt ist die Zeit, sich vorzubereiten. Denn wer die gewonnene Frist ungenutzt verstreichen lässt, riskiert in ein paar Jahren umso größere Hektik. 

Was sich bei der CSRD 2025 gerade ändert – kompakt erklärt 

1. Berichtspflichten verschoben 
Die ESG-Berichtspflicht für viele Unternehmen wurde um zwei Jahre nach hinten verschoben. 

  • Großunternehmen starten nun erst 2027 mit dem Bericht über das Geschäftsjahr 2026. 
  • Börsennotierte KMU folgen ab 2028
  • Für bereits berichtspflichtige Konzerne entfällt in Deutschland die Rückwirkung auf 2024. De facto beginnt auch hier vieles erst ab dem Bericht 2025. 

2. Weniger Unternehmen betroffen 
Der Schwellenwert für die Berichtspflicht soll steigen: 

  • Künftig wohl erst ab 1.000 Mitarbeitenden (statt 250) 
  • Plus 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme 
    Bis zu 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen wären damit nicht mehr berichtspflichtig. 

3. Inhalte vereinfacht 
Die EU entschärft den Einstieg ins Reporting: 

  • Weniger Pflichtangaben in den ersten Jahren 
  • Scope-3-Emissionen und Biodiversitätsrisiken dürfen noch ausgespart werden 
  • ESRS-Standards werden gerade überarbeitet und verschlankt 
  • EU-Taxonomie bleibt für viele freiwillig 

Trotz dieser Anpassungen bleiben einige Fragen offen. Zum einen muss die endgültige Entscheidung über den neuen Geltungsbereich (Mitarbeiterschwelle etc.) im Trilog auf EU-Ebene fallen – voraussichtlich Anfang 2026. Zum anderen werden die genauen Inhalte der revidierten ESRS-Standards erst ab Dezember 2025 klar sein. Für Unternehmen bedeutet das: bewegliche Zielpfosten. Doch gerade in dieser unsicheren Phase gilt es, nicht abzuwarten, sondern proaktiv zu handeln. Die gewonnene Zeit will sinnvoll genutzt werden – denn auch ein verschobener Startschuss kommt irgendwann. 

Fazit: Die Hürden sinken – der Handlungsdruck bleibt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um strukturiert loszulegen. 

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Warum du trotz CSRD-Aufschub jetzt handeln solltest 

1. Umsetzung braucht Vorlauf 
CO₂-Bilanzen, ESG-Kennzahlen, neue Prozesse – all das lässt sich nicht über Nacht aufbauen. Wer früh startet, vermeidet Chaos kurz vor der Frist. 

2. Der Marktdruck bleibt hoch 
Kunden, Banken und Partner fordern ESG-Daten längst – auch ohne gesetzliche Pflicht. Nachhaltigkeit wird zum geschäftlichen Must-have. 

3. ESG bringt strategische Vorteile 
Wer jetzt loslegt, gewinnt Transparenz, Wettbewerbsvorteile und Glaubwürdigkeit. Frühstarter profitieren später doppelt. 

Kurz: Der Aufschub ist ein Geschenk – für alle, die ihn nutzen. 

ESG-Beratung in der Praxis: Wie BI2run Sie unterstützt 

Du willst dein Unternehmen fit für die CSRD 2025 machen? Wir unterstützen dich dabei mit genau den Bausteinen: 

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    Wir helfen dir, Scope-1- bis Scope-3-Emissionen systematisch zu erfassen und aussagekräftige Klimaziele abzuleiten – datenbasiert, validierbar, reportingfähig. 
  • ESG-Datenmodell & Systemintegration 
    Gemeinsam bauen wir dein ESG-Datenfundament auf: alle relevanten Quellen, strukturierte Kennzahlen, automatisierte Workflows – prüfungssicher und effizient. 
  • Berichtsvorbereitung & Audit-Readiness 
    Von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur prüffähigen Veröffentlichung: Wir sorgen dafür, dass dein Nachhaltigkeitsbericht nicht nur rechtzeitig, sondern überzeugend steht. 

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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben 

Die Entwicklungen rund um CSRD 2025 bringen Unternehmen kurzfristig Entlastung – doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. In ein paar Jahren wird Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele zum Alltag gehören, ob per Gesetz oder durch Marktdruck. Deshalb lohnt es sich, jetzt zu handeln, trotz Aufschub. Wer die aktuellen Änderungen klug nutzt, kann den Übergang ins ESG-Reporting strategisch angehen statt hektisch reagieren zu müssen. Der Gewinn: robustere Prozesse, bessere Datenqualität und ein Nachhaltigkeitsbericht, der nicht nur Pflichterfüllung ist, sondern echten Mehrwert stiftet. 

Unser Appell an Reporting-Verantwortliche, CFOs und Nachhaltigkeitsmanager:innen: Begreifen Sie die CSRD nicht nur als Compliance-Thema, sondern als Chance. Nutzen Sie die (noch) gnädige Zeitschiene, um Ihr Unternehmen nachhaltigkeitsfit zu machen – mit klaren CO2-Kennzahlen, tragfähigen ESG-Zielen und einem Datenmodell, das Ihnen künftig auf Knopfdruck Auskunft gibt. Die Erfahrung zeigt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus. Am Ende werden diejenigen Unternehmen die Nase vorn haben, die Nachhaltigkeit jetzt ernst nehmen und sich professionell auf die kommenden ESG-Reporting-Pflichten vorbereiten. 

Die CSRD-Meldepflicht mag für viele verschoben sein, doch der Handlungsdruck bleibt. Machen wir das Beste daraus: Mit Weitblick, Engagement und den richtigen Partnern an der Seite wird aus der Herausforderung Nachhaltigkeitsbericht eine Erfolgsgeschichte für Ihr Unternehmen. Jetzt handeln heißt, die Zukunft Ihres Unternehmens aktiv zu gestalten – nachhaltig, transparent und erfolgreich. 

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