Die Einführung der CSRD Berichtspflicht verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Europa grundlegend. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur neuen EU-Richtlinie, was genau sie beinhaltet und welche Fristen und Herausforderungen auf Unternehmen zukommen.
Was genau ist CSRD?
Die CSRD Berichtspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die das bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erweitert. Ziel der CSRD Berichtspflicht ist es, die Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Themen zu standardisieren und zu verbessern. Unternehmen sollen so detailliertere Informationen zu ihren sozialen und ökologischen Auswirkungen veröffentlichen, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu fördern. Diese Richtlinie fordert Unternehmen auf, umfassende Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten und in ihre Berichte zu integrieren.
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESG?
Während ESG (Environmental, Social, Governance) eine Methodik zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens ist, stellt die CSRD Berichtspflicht die regulatorische Grundlage für die Berichterstattung dar. ESG ist ein Framework, das Investoren und andere Interessengruppen nutzen, um die Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen zu beurteilen. Die CSRD Berichtspflicht hingegen legt fest, welche spezifischen Informationen zu ESG-Themen berichtet werden müssen und wie diese Berichte strukturiert sein sollen. Themen wie Corporate Governance und die Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen sind in der CSRD explizit geregelt, um einen umfassenden Berichtsrahmen zu schaffen.
Wie die ESRS die CSRD Berichtspflicht definiert
Die CSRD Berichtspflicht basiert auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen verbindlichen Rahmen für die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsaspekten schaffen. Die ESRS definieren detaillierte Vorgaben und Standardformate für die Berichterstattung, um eine einheitliche und vergleichbare Offenlegung von ESG-Daten in der EU zu gewährleisten. Sie beinhalten spezifische Anforderungen zu Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität. Unternehmen müssen nachweisen, wie ihre Geschäftstätigkeiten mit den Zielen der EU-Taxonomie und den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) in Einklang stehen. Der ESRS-Ansatz soll sicherstellen, dass die Berichte nicht nur regulatorischen Anforderungen genügen, sondern auch wertvolle Einblicke für Stakeholder bieten.
Der Fahrplan zur Einhaltung der CSRD-Pflichten
Die CSRD Berichtspflicht wird schrittweise eingeführt, wobei die Berichterstattungspflichten von Jahr zu Jahr erweitert werden. Hier ist der detaillierte Zeitplan:
2024: Verpflichtung für NFRD-Unternehmen
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 müssen Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß den neuen Vorgaben der CSRD Berichtspflicht erstellen. Dies betrifft vor allem große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Die Berichte müssen in den Jahresabschluss integriert und nach ESRS-Standards erstellt werden. Zusätzlich sind Unternehmen verpflichtet, Klimarisiken in ihre Berichte aufzunehmen, um die potenziellen Auswirkungen auf ihre Geschäftsstrategien zu verdeutlichen.
2025: Neue Berichtspflichten für mittlere Unternehmen
Ab 2025 wird die CSRD Berichtspflicht auf alle großen Unternehmen erweitert, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, einen Umsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Diese Erweiterung der Berichtspflichten erfordert frühzeitige Vorbereitungen, um die Prozesse zur Datensammlung und Finanzberichterstattung anzupassen.
2026: Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die börsennotiert sind, sowie nicht-komplexe Finanzinstitute und spezialisierte Versicherungen müssen ab 2026 erste Berichte gemäß der CSRD Berichtspflicht vorlegen. Für diese Unternehmen gelten vereinfachte Standards bis 2028, um den Übergang zu erleichtern. Die Einbindung spezifischer Nachhaltigkeitsziele wird eine zentrale Rolle in ihrer Unternehmensberichterstattung spielen.
2028: Internationale Anforderungen und Übergangsfristen
2028 sind auch große internationale Unternehmen betroffen, die in der EU eine Niederlassung haben und einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erzielen. Diese Unternehmen müssen die Anforderungen der CSRD Berichtspflicht erfüllen und entsprechende Berichte veröffentlichen. Ein Überblick über die gesamte Lieferkette, einschließlich der EU-Taxonomie und der Analyse von Klimarisiken, ist hier notwendig.
Die Rolle der Digitalisierung bei der Einhaltung der CSRD
Die Digitalisierung spielt eine zentrale Rolle bei der Erfüllung der CSRD Berichtspflicht. Der Einsatz von automatisierten Berichterstattungs- und Analyse-Tools wie Intito ESG ermöglicht es Unternehmen, Daten effizient zu sammeln und zu verarbeiten. Sie helfen nicht nur bei der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, sondern bieten auch Vorteile bei der Visualisierung und Kommunikation der Ergebnisse an Stakeholder. Unternehmen, die auf Reporting-Tools setzen, können ihre Berichtspflichten besser überwachen, ihre Nachhaltigkeitsstrategie verbessern und die Transparenz für alle Beteiligten erhöhen.
Herausforderungen bei der Umsetzung der CSRD Berichtspflicht
Die Umsetzung der CSRD Berichtspflicht bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine der größten Hürden ist die Erfassung und Verarbeitung umfangreicher und heterogener Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Datensysteme den Anforderungen der Nachhaltigkeitsstandards entsprechen und auditierbare Berichte ermöglichen. Zudem stellt die Integration von ESG-Faktoren in die bestehenden Berichterstattungsprozesse eine zusätzliche Komplexität dar, die sowohl technisches Know-how als auch eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen erfordert. Der Druck zur Einhaltung der Fristen und die Notwendigkeit, hohe Transparenz zu gewährleisten, können für Unternehmen ohne ausreichende Vorbereitung eine Belastung darstellen.
Praktische Tipps zur Vorbereitung auf die CSRD Berichtspflicht
Unternehmen sollten so frühzeitig wie möglich beginnen, sich auf die Anforderungen der CSRD Berichtspflicht vorzubereiten. Ein erster Schritt ist die Durchführung einer umfassenden Bestandsaufnahme der aktuellen Nachhaltigkeitsstrategien und -berichte. Es empfiehlt sich, ein Team aus verschiedenen Abteilungen zusammenzustellen, das sich um die Datensammlung und Berichterstellung kümmert. Die Implementierung von spezialisierten Softwarelösungen zur Datenerfassung und -analyse kann ebenfalls entscheidend sein, um den Aufwand zu reduzieren und die Genauigkeit zu verbessern. Eine strukturierte Schulung der Mitarbeitenden im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstandards und die Anforderungen der CSRD schafft eine fundierte Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung.
Fazit: Chancen und Herausforderungen der neuen Berichtspflichten
Die Einführung der CSRD Berichtspflicht stellt eine bedeutende Herausforderung dar, bietet aber auch Chancen für Unternehmen. Die Anpassung an die neuen Berichterstattungsstandards kann zeit- und ressourcenintensiv sein. Gleichzeitig führt sie zu einer höheren Transparenz und verbessert die Positionierung am Markt. Unternehmen, die frühzeitig die notwendigen Systeme und Prozesse implementieren, profitieren von einem erheblichen Wettbewerbsvorteil. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen beim ESG-Reporting, um Ihre Herausforderungen erfolgreich zu meistern und nachhaltig voranzugehen.