Seit Jahren klagen Unternehmen über hohe bürokratische Hürden rund um Nachhaltigkeitspflichten – nicht nur große Konzerne, sondern vor allem auch der Mittelstand. Die EU hat reagiert:
Mit dem Omnibus-Paket 2025 stellt sie zentrale Vorschriften auf den Prüfstand – und verändert unter anderem die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Sorgfaltspflichten (CSDDD), die EU-Taxonomie, das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) und das Förderprogramm InvestEU.
Ziel ist laut Kommission: vereinfachen, entlasten, Investitionen fördern – ohne die Klimaziele aufzugeben.
Was sich konkret ändert, haben wir kompakt und fundiert für Sie zusammengefasst.
CSRD – Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD trat 2023 in Kraft und soll nach und nach fast 50.000 Unternehmen in der EU zu ESG-Berichterstattung verpflichten. Viele Unternehmen hatten schon Vorbereitungen getroffen – doch jetzt wird zurückgerudert.
Was ändert sich konkret?
Neuer Anwendungsbereich:
- Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und
- über 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme
- ➜ Das reduziert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um rund 80 %
Verschiebung der Berichtspflicht:
- Welle 2 (große Unternehmen): ab 2028
- Welle 3 (börsennotierte KMU): ab 2029
Weitere Vereinfachungen:
- Abschaffung sektorspezifischer ESRS-Standards
- Kein Übergang zu „hinreichender Prüfungssicherheit“
- Überarbeitung der bestehenden ESRS zur Reduktion von Datenpunkten
- VSME-Standard (freiwilliger Bericht für kleinere und mittlere Unternehmen, als Schutz vor übermäßigen Anfragen durch größere Kunden)
📌 Was bedeutet das?
Viele Unternehmen, die bereits mit der Umsetzung begonnen haben, können durchatmen – sollten aber bestehende Strukturen nicht über Bord werfen, sondern gezielt verschlanken.
CSDDD – Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) betrifft große Unternehmen mit komplexen Lieferketten. Ursprünglich als stark regulierendes Pendant zum deutschen LkSG gedacht, wird sie jetzt pragmatischer gefasst.
Was ändert sich konkret?
- Einführung verschoben:
- Umsetzung in nationales Recht bis Juli 2027
- Erste Anwendung (größte Unternehmen): ab Juli 2028
- Fokus auf direkte Geschäftspartner:
➜ Indirekte Partner nur bei konkretem Verdacht oder relevanten Informationen - Evaluation nur noch alle fünf Jahre (statt jährlich)
- Zivilrechtliche Haftung wird national geregelt
➜ Keine EU-weit einheitlichen Haftungsregelungen mehr - Informationsanforderungen an KMU begrenzt:
➜ Großunternehmen dürfen nur Informationen verlangen, die im VSME-Standard vorgesehen sind
📌 Was bedeutet das?
Die Richtlinie wird handhabbarer – und entlastet nicht nur große Unternehmen, sondern vor allem deren kleinere Partner in der Lieferkette.

EU-Taxonomie – Weniger Pflicht, mehr Klarheit?
Die Taxonomie ist das Instrument der EU, um „grüne“ Wirtschaftsaktivitäten objektiv zu definieren. In der Praxis sorgte sie aber für Verwirrung und Mehraufwand – insbesondere bei Unternehmen, die nur teilweise betroffen sind.
Was ändert sich konkret?
- Pflicht zur Berichterstattung nur noch für sehr große Unternehmen:
➜ Unternehmen mit >1.000 MA UND >450 Mio. € Umsatz - Wirtschaftlich unwesentliche Tätigkeiten (<10 % Umsatz, CapEx):
➜ Keine Pflicht zur Bewertung oder Berichterstattung - Teilkonformität wird zulässig:
➜ Unternehmen dürfen freiwillig Fortschritte zu nachhaltigen Tätigkeiten berichten, auch wenn noch keine vollständige Konformität erreicht ist - Standardisierung & Entlastung:
- Reduktion der Datenpunkte um bis zu 70 %
- Verbesserungen der Green Asset Ratio für Banken
- DNSH-Kriterien sollen vereinfacht und praxistauglicher gemacht werden
📌 Was bedeutet das?
Für viele Unternehmen wird die Taxonomie zu einem deutlich kleineren Thema – außer, wenn sie sich aktiv nachhaltig finanzieren oder positionieren wollen.
CBAM – CO₂-Grenzausgleichssystem
CBAM ist der Versuch der EU, „Carbon Leakage“ zu verhindern – also das Abwandern von CO₂-intensiver Produktion in Drittstaaten. Die Regeln sind komplex, doch das Omnibus-Paket bringt echte Vereinfachungen.
Was ändert sich konkret?
- Einführung eines Schwellenwerts:
➜ CBAM gilt nur für Importe von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr
➜ Dadurch 90 % der Einführer befreit, aber 99 % der Emissionen weiterhin erfasst - Weitere Erleichterungen:
- Standardisierte CO₂-Werte ab 2027
- Vereinfachung der Emissionsberechnungen
- Vereinfachung bei Zulassung und Meldung
📌 Was bedeutet das?
Gerade kleinere und gelegentliche Importeure können durchatmen. Wer weiterhin betroffen ist, profitiert von klareren Prozessen.
InvestEU – Förderprogramm für Nachhaltigkeit
InvestEU ist das große EU-Finanzierungsinstrument zur Unterstützung von Innovation, Infrastruktur und Nachhaltigkeit. Auch hier wird entbürokratisiert.
Was ändert sich konkret?
- Weniger Berichtspflichten:
➜ Für Endempfänger (v. a. KMU), Intermediäre und Durchführungspartner - Einfachere Anwendung der KMU-Definition
➜ Weniger Hürden bei kleinen Transaktionen - Effekt:
➜ 350 Mio. € Verwaltungskosten-Einsparung
➜ Potenzial zur Mobilisierung von 50 Mrd. € an Investitionen
📌 Was bedeutet das?
Förderanträge und -abwicklung werden schlanker – besonders relevant für kleinere Firmen mit nachhaltigen Vorhaben.

Fazit: Entlastung mit Augenmaß – jetzt nicht alles streichen
Das Omnibus-Paket bringt spürbare Entlastung, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig bleiben die Grundanforderungen bestehen – teils verschoben, teils freiwillig, aber weiter wirksam.
📌 Unsere Empfehlung:
- Bestehende Prozesse jetzt verschlanken – nicht komplett verwerfen
- VSME-Standard als „Antwortstrategie“ gegenüber Großkunden nutzen
- EU-Zeitpläne kennen – aber nicht abwarten, sondern gezielt vorbereiten
Sichern Sie sich jetzt Ihren „EU-Regulierungscheck 2025“
Sie möchten wissen, welche dieser Änderungen Ihr Unternehmen betrifft – und wie Sie sich effizient auf die kommenden Jahre vorbereiten?
👉 Dann lassen Sie uns gemeinsam prüfen:
- Wo können Sie Aufwand reduzieren?
- Welche Strukturen lohnen sich weiterhin?
- Welche Chancen bietet das Omnibus-Paket für Ihre ESG-Strategie?
📩 Jetzt kostenloses Orientierungsgespräch vereinbaren – kompakt, ehrlich und ohne PowerPoint-Marathon.